Nach der aktuellen „Corona-Verordnung“ des Landes Niedersachsen können ab dem 08. März 2021 bis zu 20 Kinder und Jugendliche auf der Städt. Sportanlage bis zu einem Alter von einschl. 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen Sport treiben. Duschen und Umkleideräume sind nicht benutzbar! Das bedeutet, dass z. B. Fußballtraining […]